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Immobilienangebote

Die nachfolgende Ausschreibung wird ebenfalls im Amtsblatt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla veröffentlicht. Die Ausschreibung erfolgt zunächst befristet. Die Angebotsfrist endet am 14.12.2023 um 15:00 Uhr. Die Angebotseröffnung findet unmittelbar im Anschluss an die Angebotsabgabefrist in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Ratssaal (Erdgeschoss) statt. Die Angebotseröffnung ist öffentlich. Sollte sich hierbei kein geeigneter Käufer finden, behält sich die Gemeinde weitere Veröffentlichungen oder auch eine Verlängerung der Ausschreibungsfrist vor.

 

Für die Abgabe eines Kaufgebotes beachten Sie bitte die Ausschreibungsbedingungen. Bitte verwenden Sie das auf Seite 2 beigefügte Formular um Ihr individuelles Kaufangebot abzugeben.

 

Die Angaben zum Mindestgebot sowie weitere Einzelheiten zum Objekt entnehmen Sie bitte dem Kurzexposé.

 

Bei sich ergebenden Rückfragen steht Ihnen Herr Thomas Menzel (Tel.:035205/513-16, E-Mail: ) gern zur Verfügung.

 

Ausschreibung zum Verkauf: Grundstück an der „Robinienstraße“

 

Grundstück Robinienstraße

 

Erschließungsfläche für Bauträger- und Erschließungsgesellschaften zum Zwecke der Medienerschließung und weiteren Vermarktung zu verkaufen im OT Ottendorf-Okrilla, Robinienstraße.

Das Erschließungsgebiet (ungeordnetes Rohbauland) an der Robinienstraße ist 9.441 m² (Bruttoerschließungsfläche) groß und liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wohngebiet Wachberg-Süd 4. BA“. Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Das Erschließungsgebiet ist noch unerschlossen.

Die Grundstücke sind entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes für eine ein- und zweigeschossige Bebauung und Nutzung als Wohnbauland (WA) vorgesehen. DIe unmittelbar südlich des Plangebietes liegende Fläche (sog. Uferrandstreifen) ist nicht baulich nutzbar, gehört jedoch mit zum Verkaufsgrundstück dazu. Eine detaillierte Erschließungsplanung liegt nicht vor. Der Grundbesitz ist im Grundbuch lastenfrei. Baulasteneintragungen sind keine vorhanden, es besteht jedoch ein Eintrag im Altlastenkataster. Das Grundstück wurde vormals gewerblich durch die VEB Möbelwerke Hellerau genutzt.

Der Verkauf erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit dem Abschluss eines entsprechenden Erschließungsvertrages nach § 124 Baugesetzbuch - vorzugsweise an einen leistungsfähigen Erschließungsträger. Die notwendige Medienerschließung, Parzellierung der Grundstücke und Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen sind innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Vertragsschluss fertigzustellen. Grundlage bildet der Bebauungsplan „Wohngebiet Wachberg-Süd, 4. BA“. Alle öffentlichen Versorgungs- und Erschließungsanlagen (insbesondere Schmutz- und Regenwasserkanäle sowie Verkehrsanlagen) sind nach ihrer vollständigen Herstellung an die Gemeinde zurück zu übertragen. Ferner ist eine fußläufige Anbindung der künftigen Erschließungsstraße an die im südöstlichen Bereich des Grundstücks angrenzende Röderbrücke herzustellen. Nähere Einzelheiten werden in einem Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB geregelt. Bitte beachten Sie auch die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans.

Um die Benennung entsprechender Referenzprojekte und Vorlage geeigneter Referenzunterlagen wird gebeten.

Eine Teilung des Grundstücks und ein unmittelbarer Verkauf an private Eigenheimnutzer sind ausdrücklich nicht vorgesehen.

 

Die Ausschreibung erfolgt im Bieterverfahren. Bitte beachten Sie die Ausschreibungsbedingungen.

 

Das Mindestgebot (Kaufpreis für die Gesamterschließungsfläche) ist auf 1.023.000 € festgesetzt.

 

Zusätzlich sind alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung entstehenden Kosten zu übernehmen.

 

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Herr Thomas Menzel (Tel.:035205/513-16, E-Mail: ).

 

Um Ihnen einen detaillierten Überblick zu ermöglichen, stellen wir Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Lageplan

Luftbild

Bebauungsplan Wohngebiet Wachberg Süd, 4. BA - Karte

Bebauungsplan Wohngebiet Wachberg Süd, 4. BA - Legende

Bebauungsplan Wohngebiet Wachberg Süd, 4. BA - Text und Begründung

Auskunft aus Baulastenverzeichnis

Auskunft aus Altlastenkataster