Förderrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur
Die Förderrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur ist am 3. November 2023 in Kraft getreten. Bewilligungsstelle für das Programm ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).
Auf der Internetseite der SAB finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren sowie zu den teilnehmenden Reparaturunternehmen und den förderfähigen Geräten.
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