Ausschreibung Verkaufsobjekt "Schulstraße"
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Die nachfolgende Ausschreibung wird auf der Homepage und im Amtsblatt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla veröffentlicht. Die Ausschreibung erfolgt zunächst befristet. Die Angebotsfrist endet am 10.11.2026 um 15:00 Uhr. Die Angebotseröffnung findet unmittelbar im Anschluss an die Angebotsabgabefrist in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Ratssaal (Erdgeschoss) statt. Die Angebotseröffnung ist öffentlich. Sollte sich hierbei kein geeigneter Käufer finden, behält sich die Gemeinde weitere Veröffentlichungen oder auch eine Verlängerung der Ausschreibungsfrist vor.
Für die Abgabe eines Kaufgebotes beachten Sie bitte die nachfolgenden Ausschreibungsbedingungen und verwenden das als Anlage zu den Ausschreibungsbedingungen veröffentliche Formular (nur Homepage) für Ihr individuelles Kaufangebot.
Die Angaben zum Mindestgebot sowie weitere Einzelheiten zum Objekt entnehmen Sie bitte den nachfolgend veröffentlichten Informationen oder ebenfalls der Homepage der Gemeinde Ottendorf-Okrilla.
Bei sich ergebenden Rückfragen steht Ihnen Herr Thomas Menzel unter der Rufnummer 035205/513-16 oder per E-Mail unter gern zur Verfügung.
Ehemalige Kindertagesstätte mit Arztpraxis, Schulstraße 6
Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla bietet innerhalb der Ortslage Medingen das mit einer Kindertagesstätte mit Arztpraxis bebaute Grundstück zum Verkauf an. Das Grundstück ist gelegen an der Schulstraße. Es handelt sich um das Flurstück 5/1 der Gemarkung Medingen.
Das insgesamt 1.465 m² große Grundstück ist mit einem gemischt genutzten Gebäude bebaut und vollständig eingefriedet. Es verfügt über 4 befestigte Stellplätze für PKW.
In dem im Jahr 1920 errichteten 2-geschossigen Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss sind finden aktuell unterschiedliche Nutzungen statt. Das gesamte Erdgeschoss und das Dachgeschoss befindet sich in Nutzung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla als Kindertagesstätte. Im Obergeschoß ist eine Arztpraxis untergebracht. Es besteht ein gewerblicher Mietvertrag. Die Nettokaltmiete für die ca. 129 m² große Mieteinheit liegt bei 6,75 €/m².
In den Jahren 1991 – 1992 erfolgten umfangreiche Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen. Instandhaltungs- und Werterhaltungsmaßnahmen wurden entsprechend den Erfordernissen im notwendigen Umfang durchgeführt. Das Objekt ist standardmäßig ausgestattet und wird über eine zentrale Gasheizungsanlage mit Warmwasserbereitung beheizt. Erforderliche Maßnahmen zum Einbau einer neuen Heiszungsanlage bzw. zur Verbesserung des Wärmeschutzes wurden bereits bei der Ermittlung des Verkehrswertes angemessen berücksichtigt. Die Gesamtnutzfläche beträgt 552 m². Das Wohnhaus ist nicht unterkellert.
Auf dem Dach befindet sich eine in Betrieb befindliche Sirenenanlage der Freiwilligen Feuerwehr Ottendorf-Okrilla. Der Weiterbetrieb ist erforderlich. Über eine perspektivische Außerbetriebnahme kann im Zuge des Abschlusses des Kaufvertrages entsprechend verhandelt werden. Das Objekt befindet sich insgesamt in einem dem Alter entsprechenden soliden guten bis sehr guten baulichen Gesamtzustand. Erwähnenswerte Baumängel und Bauschäden liegen zum Stand der Ausschreibung nicht vor. Eine Umnutzung des Objekts wird aufgrund der vorliegenden Raumstruktur als gut möglich eingeschätzt.
Die bauliche Nutzungsmöglichkeit richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (sog. Innenbereichsnutzung). Das Grundstück ist voll erschlossen.
Ein Energieausweis gemäß den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes liegt vor. Der Primärenergiebedarf dieses Objekts beträgt 230,2 kWh/(m²a). Weitere Informationen werden gern auf Anfrage erteilt.
Das Grundstück ist in Abt. III des Grundbuchs frei von eingetragenen Belastungen.
In Abt. II des Grundbuchs ist zu Gunsten der Gemeinde Ottendorf-Okrilla ein Leitungsrecht für Schmutz- und Regenwasser eingetragen.
Eintragungen im Baulastenverzeichnis bestehen keine, es wird allerdings darauf hingewiesen, dass an der nordöstlichen Grenze zum Flurstück 6/10 eine Grenzbebauung besteht.
Für die weitere Nutzung des Objekts ist vom Interessenten folgendes zu beachten:
Das Objekt wird im Erdgeschoss aktuell noch als Kindertagesstätte „Zwergenland“ genutzt. Der Kita-Betrieb wird voraussichtlich zum Jahresende 2026 am Standort eingestellt. Nach erfolgtem Umzug in die neue Einrichtung an der Ahornstraße wird das Objekt im EG ab dem II. Quartal 2027 zur Nutzung frei verfügbar sein.
In dem zwischen der Gemeinde Ottendorf-Okrilla und dem künftigen Eigentümer des Grundstücks abzuschließenden Kaufvertrag ist explizit festzuschreiben, dass durch den potenziellen Käufer eine weitere Nutzung der Praxisräume im 1. OG und der gesicherte Umzug dieser in das barrierefreie EG für eine hausärztliche Versorgung bzw. eine Nutzung im medizinischen Bereich für mindestens 20 Jahre – auch über einen Weiterverkauf hinaus – sicherzustellen ist. Eine Kündigung auf Eigenbedarf ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Zweckbindung ist durch eine entsprechende Eintragung im Grundbuch (z.B. Dienstbarkeit oder Rückauflassungsvormerkung) abzusichern. Die zweckbindenden Verkaufsbedingungen erlöschen, bei Aufgabe der medizinischen Nutzung durch den Mieter.
Der Verkauf erfolgt nach Höchstgebot.
Das Mindestgebot beträgt: 350.000,00 €
Der Gemeinde liegt ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes vor. Dies kann auf Anfrage auszugsweise bereitgestellt werden.
Das Grundstück wird provisionsfrei von der Gemeinde angeboten.
Um Ihnen einen detaillierten Überblick zu ermöglichen, stellen wir Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:
Formular zur Abgabe eines Kaufpreisangebotes
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Grundriss Kindertagesstätte Schnitt
Grundriss Kindertagesstätte EG
Grundriss Kindertagesstätte OG

