Widmungsverfügungen
Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okilla
zur Widmung einer öffentlichen Fläche in Ottendorf-Okrilla
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 027/2025 vom 01.04.2025 hat die Gemeinde Ottendorf-Okrilla am 08.04.2025 die Eintragung für die Verkehrsfläche „Hauptparkplatz Teichwiesenbad“ einschließlich der Zufahrt und den Stellplatzflächen für PKW und Wohnmobile vom Netzknoten Lomnitzer Straße als Sackgasse auf Teilen des Flurstücks 538/13 der Gemarkung Ottendorf als beschränkt öffentlicher Weg (Zweckbestimmung – Parkplatz) verfügt.
Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Ottendorf-Okrilla.
Eine Ausfertigung der Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung der gewidmeten Straße liegt
vom 30.04.2025 bis einschließlich 02.06.2025
im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N 104 während folgender Dienstzeiten
Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.ottendorf-okrilla.de/seite/666713/widmungsverfügungen.html eingestellt.
Die Bekanntgabe gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 einzulegen.
Ottendorf-Okrilla, 14.04.2025
gez. Pfeiffer
Bürgermeister
Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okilla
zur Widmung einer öffentlichen Fläche in Ottendorf-Okrilla
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 029/2025 vom 01.04.2025 hat die Gemeinde Ottendorf-Okrilla am 08.04.2025 die Eintragung für die Verkehrsfläche „Verbindungsweg vom Hauptparkplatz zum Teichwiesenbad“ vom Netzknoten „Vorplatz Teichwiesenbad“ bis zum Netzknoten „Hauptparkplatz Teichwiesenbad“ auf Teilen der Flurstücke 539/3 und 538/13 der Gemarkung Ottendorf als beschränkt öffentlicher Weg (Zweckbestimmung Fußgänger) verfügt.
Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Ottendorf-Okrilla.
Eine Ausfertigung der Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung der gewidmeten Straße liegt
vom 30.04.2025 bis einschließlich 02.06.2025
im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N 104 während folgender Dienstzeiten
Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.ottendorf-okrilla.de/seite/666713/widmungsverfügungen.html eingestellt.
Die Bekanntgabe gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 einzulegen.
Ottendorf-Okrilla, 14.04.2025
gez. Pfeiffer
Bürgermeister
Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okilla
zur Widmung einer öffentlichen Fläche in Ottendorf-Okrilla
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 028/2025 vom 01.04.2025 hat die Gemeinde Ottendorf-Okrilla am 08.04.2025 die Eintragung für die Verkehrsfläche „Vorplatz Teichwiesenbad“ einschließlich der Zufahrt zu den Stellplatzflächen für PKW und Fahrräder vom westlichen Netzknoten Teichstraße (Stichstraße zum Bad) bis zum östlichen Netzknoten Teichstraße (Stichstraße zum Bad) auf einem Teil des Flurstücks 539/3 der Gemarkung Ottendorf als beschränkt öffentlicher Weg (Zweckbestimmung Parkplatz) verfügt.
Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Ottendorf-Okrilla.
Eine Ausfertigung der Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung der gewidmeten Straße liegt
vom 30.04.2025 bis einschließlich 02.06.2025
im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N 104 während folgender Dienstzeiten
Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.ottendorf-okrilla.de/seite/666713/widmungsverfügungen.html eingestellt.
Die Bekanntgabe gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 einzulegen.
Ottendorf-Okrilla, 14.04.2025
gez. Pfeiffer
Bürgermeister