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Widmungsverfügungen

Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okilla

zur Widmung einer öffentlichen Fläche in Ottendorf-Okrilla

 

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 027/2025 vom 01.04.2025 hat die Gemeinde Ottendorf-Okrilla am 08.04.2025 die Eintragung für die Verkehrsfläche „Hauptparkplatz Teichwiesenbad“ einschließlich der Zufahrt und den Stellplatzflächen für PKW und Wohnmobile vom Netzknoten Lomnitzer Straße als Sackgasse auf Teilen des Flurstücks 538/13 der Gemarkung Ottendorf als beschränkt öffentlicher Weg (Zweckbestimmung – Parkplatz) verfügt.

 

Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Ottendorf-Okrilla.

                                                                                                                             

Eine Ausfertigung der Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung der gewidmeten Straße liegt

 

vom 30.04.2025 bis einschließlich 02.06.2025

 

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N 104 während folgender Dienstzeiten

Montag:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:       9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Donnerstag:  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:          9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.ottendorf-okrilla.de/seite/666713/widmungsverfügungen.html eingestellt.

 

Die Bekanntgabe gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen. 

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 einzulegen. 

 

Ottendorf-Okrilla, 14.04.2025

 

gez. Pfeiffer 

Bürgermeister

 Hauptparkplatz 

Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okilla

zur Widmung einer öffentlichen Fläche in Ottendorf-Okrilla

 

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 029/2025 vom 01.04.2025 hat die Gemeinde Ottendorf-Okrilla am 08.04.2025 die Eintragung für die Verkehrsfläche „Verbindungsweg vom Hauptparkplatz zum Teichwiesenbad“ vom Netzknoten „Vorplatz Teichwiesenbad“ bis zum Netzknoten „Hauptparkplatz Teichwiesenbad“ auf Teilen der Flurstücke 539/3 und 538/13 der Gemarkung Ottendorf als beschränkt öffentlicher Weg (Zweckbestimmung Fußgänger) verfügt.

 

Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Ottendorf-Okrilla.

                                                                                                                             

Eine Ausfertigung der Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung der gewidmeten Straße liegt

 

vom 30.04.2025 bis einschließlich 02.06.2025

 

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N 104 während folgender Dienstzeiten

 

Montag:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:       9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

 

Donnerstag:  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Freitag:          9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.ottendorf-okrilla.de/seite/666713/widmungsverfügungen.html eingestellt.

 

Die Bekanntgabe gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen. 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 einzulegen. 

 

Ottendorf-Okrilla, 14.04.2025

 

gez. Pfeiffer 

Bürgermeister

 

  Verbindungsweg 

 

Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okilla

zur Widmung einer öffentlichen Fläche in Ottendorf-Okrilla

 

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 028/2025 vom 01.04.2025 hat die Gemeinde Ottendorf-Okrilla am 08.04.2025 die Eintragung für die Verkehrsfläche „Vorplatz Teichwiesenbad“ einschließlich der Zufahrt zu den Stellplatzflächen für PKW und Fahrräder vom westlichen Netzknoten Teichstraße (Stichstraße zum Bad) bis zum östlichen Netzknoten Teichstraße (Stichstraße zum Bad) auf einem Teil des Flurstücks 539/3 der Gemarkung Ottendorf als beschränkt öffentlicher Weg (Zweckbestimmung Parkplatz) verfügt.

 

Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Ottendorf-Okrilla.

                                                                                                                             

Eine Ausfertigung der Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung der gewidmeten Straße liegt

 

vom 30.04.2025 bis einschließlich 02.06.2025

 

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N 104 während folgender Dienstzeiten

 

Montag:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:       9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Donnerstag:  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:          9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.ottendorf-okrilla.de/seite/666713/widmungsverfügungen.html eingestellt.

 

Die Bekanntgabe gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen. 

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 einzulegen. 

 

Ottendorf-Okrilla, 14.04.2025

 

gez. Pfeiffer 

Bürgermeister

 Vorplatz