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Widmungsverfügungen

Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla

zur Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche in Ottendorf-Okrilla

 

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses Nr. GR 056/2026 vom 08.09.2026 hat die Gemeinde Ottendorf-Okrilla am 15.09.2026 die Widmung des 0,070 km langen beschränkt-öffentlichen Weg mit der Bezeichnung „Röderblick“ in Ottendorf-Okrilla verfügt. Die Widmung enthält die Widmungsbeschränkung „Fußgänger“.

 

Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Ottendorf-Okrilla.

                                                                                                                             

Eine Ausfertigung der Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung der gewidmeten Straße liegt

 

vom 05.10.2026 bis einschließlich 13.11.2026

 

im Bauamt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N 104 während folgender Dienstzeiten

Montag:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:       9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Donnerstag:   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:          9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.ottendorf-okrilla.de/seite/666713/widmungsverfügungen.html eingestellt.

 

Die Bekanntgabe gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen. 

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 einzulegen. 

 

Ottendorf-Okrilla, 15.09.2026

 

gez. Pfeiffer 

Bürgermeister

 Karte Widmungsverfügung Röderblick 

Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla

zur Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche in Ottendorf-Okrilla

 

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses Nr. GR 056/2026 vom 08.09.2026 hat die Gemeinde Ottendorf-Okrilla am 15.09.2026 die Widmung der 0,128 km langen Ortsstraße mit der Bezeichnung „Röderblick“ in Ottendorf-Okrilla verfügt. Die Widmung enthält die Widmungsbeschränkung „verkehrsberuhigt“.

 

Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Ottendorf-Okrilla.

                                                                                                                             

Eine Ausfertigung der Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung der gewidmeten Straße liegt

 

vom 05.10.2026 bis einschließlich 13.11.2026

 

im Bauamt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N 104 während folgender Dienstzeiten

Montag:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:       9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Donnerstag:   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:          9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.ottendorf-okrilla.de/seite/666713/widmungsverfügungen.html eingestellt.

 

Die Bekanntgabe gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen. 

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 einzulegen. 

 

Ottendorf-Okrilla, 15.09.2026

 

gez. Pfeiffer 

Bürgermeister

 

 Karte Widmungsverfügung Röderblick