Widmungsverfügungen
Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
zur Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche in Ottendorf-Okrilla
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses Nr. GR 056/2026 vom 08.09.2026 hat die Gemeinde Ottendorf-Okrilla am 15.09.2026 die Widmung des 0,070 km langen beschränkt-öffentlichen Weg mit der Bezeichnung „Röderblick“ in Ottendorf-Okrilla verfügt. Die Widmung enthält die Widmungsbeschränkung „Fußgänger“.
Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Ottendorf-Okrilla.
Eine Ausfertigung der Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung der gewidmeten Straße liegt
vom 05.10.2026 bis einschließlich 13.11.2026
im Bauamt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N 104 während folgender Dienstzeiten
Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.ottendorf-okrilla.de/seite/666713/widmungsverfügungen.html eingestellt.
Die Bekanntgabe gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 einzulegen.
Ottendorf-Okrilla, 15.09.2026
gez. Pfeiffer
Bürgermeister
Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
zur Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche in Ottendorf-Okrilla
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses Nr. GR 056/2026 vom 08.09.2026 hat die Gemeinde Ottendorf-Okrilla am 15.09.2026 die Widmung der 0,128 km langen Ortsstraße mit der Bezeichnung „Röderblick“ in Ottendorf-Okrilla verfügt. Die Widmung enthält die Widmungsbeschränkung „verkehrsberuhigt“.
Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Ottendorf-Okrilla.
Eine Ausfertigung der Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung der gewidmeten Straße liegt
vom 05.10.2026 bis einschließlich 13.11.2026
im Bauamt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N 104 während folgender Dienstzeiten
Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.ottendorf-okrilla.de/seite/666713/widmungsverfügungen.html eingestellt.
Die Bekanntgabe gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 einzulegen.
Ottendorf-Okrilla, 15.09.2026
gez. Pfeiffer
Bürgermeister