Sächsische Ehrenamtskarte
Voraussetzungen für die Beantragung sind:
Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens zwei Jahre,
durchschnittliches Engagement: mindestens drei Stunden wöchentlich,
Mindestalter: 14 Jahre,
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Einsatzort: Freistaat Sachsen sowie
die Beteiligung der Wohnsitzgemeinde an der Vergabe der Karte.
Mehr Infos unter: https://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html
Die 6. Auflage der Karte für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 gültig.
Es besteht die Möglichkeit den Antrag auf Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte hier vollständig auszufüllen. Bitte denken Sie daran, dass Ihr Antrag durch die Trägerorganisation bestätigt wird, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt. Den Antrag können Sie per E-Mail oder per Post in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Öffentlichkeitsarbeit, Radeburger Straße 34 in 01458 Ottendorf-Okrilla abgeben.