Leistungen nach SGB XII
Allgemeine Informationen
Hilfe zum Lebensunterhalt - erhalten Personen, die nur befristet erwerbsunfähig sind oder die Altersgrenze für Grundsicherung noch nicht erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Personen ab Erreichen der entsprechenden Altersgrenze und 18- bis 65-jährige mit dauerhafter Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung, die nur geringes Einkommen und Vermögen besitzen
Sonstige Leistungen der Sozialhilfe - sind z.B. die Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und die Hilfe in anderen Lebenslagen
Die Gewährung dieser Leistungen ist abhängig vom Einkommen und Vermögen. Für die Berechnung dienen:
• maßgeblicher Regelsatz
• Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
• Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
• Vorsorgebeiträge
• Mehrbedarf bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Erbringung von Leistungen nach SGB XII stellt man beim Sozialamt, des Landkreises Bautzen schriftlich.
Der Antragsvordruck ist in Papierform in der Gemeindeverwaltung Ottendorf- Okrilla erhältlich oder online unter:
https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/dienstleistung/hilfe-zum-lebens-unterhalt-und-grundsicherung/264
Die Anträge werden 1 mal pro Woche mit der Hauspost an die zuständige Wohngeldstelle im LRA, Außenstelle Kamenz weitergeleitet. Bitte beachten sie dies bei der Einhaltung der Fristen.