Markterkundung für einen möglichen Wohnbaustandort „An der Lehne“
Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla bietet in exklusiver Lage am Südhang der Wachberghöhe 4 Baugrundstücke zum Erwerb und zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus an.
Die zur Bebauung und zur Nutzung für ein Einfamilienhaus geeigneten Grundstücke befinden sich südlich der Straße „An der Lehne“ in exklusiver Lage. Die baulichen Nutzungsmöglichkeiten richten sich nach § 246 e Baugesetzbuch (sog. „Bauturbo“). Kerninhalt des Bauturbos ist eine bis zum Ablauf des 31.12.2030 befristete Abweichung vom Planungsrecht des Baugesetzbuches. Die Bestimmungen sind dabei grundsätzlich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes sowie im Innen- und Außenbereich anwendbar. Vorliegend handelt sich aktuell um eine Außenbereichslage (Fläche für Landwirtschaft), bei der zusätzlich zu den standardisierten Bauantragsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Einzelheiten und die weitere Vorgehensweise können sehr gern mit der Gemeinde Ottendorf-Okrilla abgestimmt werden.
Die Grundstücke sind aufgrund ihrer Lageeinordnung grundsätzlich für eine ein- bis zweigeschossige Bebauung und Nutzung zu Wohnzwecken geeignet.
Die Medienerschließung und Grundstücksanbindung wird über die öffentlich gewidmete Gemeindestraße „An der Lehne“ erfolgen. Eine künftige Grundstücksgröße ist zwischen 600 m² und 800 m² möglich. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt direkt über die Gemeinde Ottendorf-Okrilla, er ist bauträger- und provisionsfrei.
Die Lage und Größe der künftigen Baugrundstücke sind noch nicht endgültig feststehend.
Aufgrund der exklusiven Lage geht die Gemeinde von einem höherpreisigen Verkauf aus.
Die Veröffentlichung dient – vorbehaltlich weiterer im Gemeinderat zu fassender Beschlüsse - zunächst der allgemeinen Markterkundung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Schreiben Sie uns eine Mail oder nehmen telefonischen Kontakt auf. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen sehr gern Herr Thomas Menzel (Tel.: 035205/513-16, Mail: ).
Um Ihnen einen detaillierten Überblick zu ermöglichen, stellen wir Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:
§ 246e BauBG - Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau