Lärmaktionsplan
Lärmkartierung
Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm i.V.m. §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Gemeinde Ottendorf-Okrilla verpflichtet, die Geräuschbelastung an Hauptverkehrsstraßen zu erfassen und zu dokumentieren. Dies ist durch die zentrale Lärmkartierung von Verkehrslärm des Freistaates Sachsen 2022 erfolgt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung können den beigefügten Karten entnommen werden und sind zusätzlich unter https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm? einsehbar.