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Sächsische Ehrenamtskarte

Voraussetzungen für die Beantragung sind:

  • Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens zwei Jahre,
  • durchschnittliches Engagement: mindestens drei Stunden wöchentlich,
  • Mindestalter: 14 Jahre,
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Einsatzort: Freistaat Sachsen sowie
  • die Beteiligung der Wohnsitzgemeinde an der Vergabe der Karte.
     

Mehr Infos unter: https://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html

Die 5. Auflage der Karte  für einen Zeitraum von drei Jahren (bis zum 31.12.2024).

 

Es besteht die Möglichkeit den Antrag auf Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte hier vollständig auszufüllen. Bitte denken Sie daran, dass Ihr Antrag durch die Trägerorganisation bestätigt wird, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt. Den Antrag können Sie per E-Mail oder per Post in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Öffentlichkeitsarbeit, Radeburger Straße 34 in 01458 Ottendorf-Okrilla abgeben.