Härtefallhilfen Heizkosten
Seit dem 08.05.2023 kann die Härtefallhilfe für Heizkosten beantragt werden. Der Freistaat Sachsen nutzt hierfür eine Webseite der Hansestadt Hamburg, die über folgenden Link aufgerufen werden kann: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
Weitere ausführliche Informationen können Sie folgender Webseite entnehmen: https://www.sab.sachsen.de/h%C3%A4rtefallhilfen-f%C3%BCr-private-haushalte-wegen-stark-gestiegener-energiekosten-f%C3%BCr-nicht-leitungsgebundene-energietr%C3%A4ger
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