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Förderung von Biomasseheizungen

Wer sich für den Austausch seiner alten Heizung gegen eine neue Biomasseheizung entscheidet, kann weiterhin staatliche Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Allerdings wurden zu Beginn des Jahres die Förderquoten gesenkt, die Anforderungen an eine neue Heizung aber gleichzeitig erhöht. So wird eine Biomasseheizung nur noch gefördert, wenn gleichzeitig eine Solarthermie-Anlage oder eine Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung in Betrieb genommen wird. Die Kombination kann man auch als Biomasse-Hybrid-Heizung bezeichnen.

 

Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der neuen Heizung erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau und die Verarbeitung durch die jeweiligen Fachunternehmen. Außerdem sind notwendige Nebenarbeiten förderfähig, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit notwendig sind, z. B. der Umbau des Technikraumes, der Ausbau und die Entsorgung der alten Heizung oder auch die Herstellung bzw. der Verschluss notwendiger Wand- und Deckendurchbrüche.

 

Die Gesamtkosten all dieser Maßnahmen bezeichnet man als förderfähige Kosten. Diese stellen die Grundlage für die Berechnung des möglichen Investitionskostenzuschusses dar und sind pro Jahr auf max. 60.000 € bzw. insgesamt auf 600.000 € pro Gebäude gedeckelt. Es ist ratsam, dass man sich für jedes Gewerk mindestens 2 vergleichende Angebote einholt. Die erwarteten Gesamtkosten trägt man dann im Online-Antragsformular ein. Da maximal die Kostenhöhe gefördert wird, die im Förderportal beantragt wurde, ist es empfehlenswert einen kleinen Puffer von ca. 10 bis 20 % der Kosten einzuplanen.

 

Die Basisförderquote für Biomasse-Hybrid-Heizung beträgt 10 %. Die zusätzliche Wärmequelle, also entweder die Solarthermie-Anlagen bzw. eine Wärmepumpe kann man sich zu deren Regelsätzen fördern lassen. Das entspricht 25 % für erstgenannte Technologie und 30 % für die Wärmepumpe. Wird die Biomasse-Hybrid-Heizung als Ersatz für eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizung oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung installiert, erhält man den Heizungstausch-Bonus in Höhe von 10 %, der auf die zuvor genannten jeweiligen Fördersätze addiert wird.

 

Um die Förderung zu erhalten, muss zudem eine Reihe von technischen Anforderungen erfüllt sein. Diese und weitere nützliche Informationen, z. B. zur Antragstellung, haben wir für Sie auf folgender Webseite bereitgestellt: https://www.energieagentur-bautzen.de/biomasse-hybrid-heizung

 

Alternativ zur BAFA-Förderung kann die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach §35c des Einkommensteuergesetzes genutzt werden. Hierbei ist es auch möglich, nur eine reine Biomasseheizung unter Einhaltung bestimmter technischer Vorgaben zu installieren. Die Steuerermäßigung beträgt über drei Jahre hinweg insgesamt 20 %. Wenn Sie dies nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Steuerbüro.

 

Bei Fragen zum BAFA-Förderprogramm können Sie sich gern jederzeit an die Energieagentur des Landkreises Bautzen wenden.

 

 

Kontakt:

Energieagentur des Landkreises Bautzen                            

im TGZ Bautzen                                                                              

Preuschwitzer Straße 20, 02625 Bautzen                                            

Telefon:               03591 380 2100                                              

E-Mail:                 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ottendorf-Okrilla
Di, 11. April 2023

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