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Förderung von Solarthermieanlagen

Förderung von Solarthermieanlagen

 

Solarthermieanlagen können zur Warmwasserbereitung bzw. Heizungsunterstützung genutzt werden. Dabei werden in der Regel Röhrenkollektoren auf dem Dach angebracht. Für die Installation dieser Anlagen kann man eine staatliche Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Alternativ können auch stromerzeugende Photovoltaikanlagen mit Heizpatrone zur Warmwasserbereitung beitragen. Für diese Maßnahme gibt es jedoch keine Förderung, weshalb nachfolgend nur auf die Solarthermieanlage eingegangen wird.

 

Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der Solarthermieanlage erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau und die Verarbeitung durch die jeweiligen Fachunternehmen. Außerdem sind notwendige Nebenarbeiten förderfähig, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit notwendig sind, z. B. der Umbau des Technikraumes, die Herstellung bzw. der Verschluss notwendiger Wand- und Deckendurchbrüche oder das aufzustellende Gerüst.

 

Die Gesamtkosten all dieser Maßnahmen bezeichnet man als förderfähige Kosten. Diese stellen die Grundlage für die Berechnung des möglichen Investitionskostenzuschusses dar und sind pro Jahr auf max. 60.000 € bzw. insgesamt auf 600.000 € pro Gebäude gedeckelt. Es ist ratsam, dass man sich für jedes Gewerk mindestens 2 vergleichende Angebote einholt. Die erwarteten Gesamtkosten trägt man dann im Online-Antragsformular ein. Da maximal die Kostenhöhe gefördert wird, die im Förderportal beantragt wurde, ist es empfehlenswert einen kleinen Puffer von ca. 10 bis 20 % der Kosten einzuplanen.

 

Die Basisförderquote für eine Solarthermieanlage beträgt 25 %. Für die Abdeckung des gesamten Wärmebedarfes ist ein weiterer Wärmeerzeuger notwendig, der ebenfalls gefördert werden kann, wenn dieser auf Basis regenerativer Energie betrieben wird. Beispiele hierfür sind die Pelletsheizung oder die Wärmepumpe. Kombinieren lässt sich eine Solarthermieanlage natürlich auch mit anderen Heizungsarten, die z.B. auf Öl oder Gas basieren.

 

Um die Förderung zu erhalten, muss zudem eine Reihe von technischen Anforderungen erfüllt sein. Diese und weitere nützliche Informationen, z. B. zur Antragstellung, haben wir für Sie auf folgender Webseite bereitgestellt: https://www.energieagentur-bautzen.de/solarthermie

 

Bei Fragen zum BAFA-Förderprogramm können Sie sich gern jederzeit an die Energieagentur des Landkreises Bautzen wenden.


 

Kontakt:

Energieagentur des Landkreises Bautzen                            

im TGZ Bautzen                                                                              

Preuschwitzer Straße 20, 02625 Bautzen                                            

Telefon:               03591 380 2100                                               

E-Mail:                 

Logo Energieagentur

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ottendorf-Okrilla
Di, 18. April 2023

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