Ausschreibung zum Verkauf: Grundstücke an der „Robinienstraße“

Grundstück Robinienstraße

 

Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla bietet im Bereich des Wohngebietes „Wachberg-Süd“ an der Straße "Röderblick" Baugrundstücke zum Erwerb und zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus an.

 

Die Grundstücke (Parzellen 1 bis 10) befinden sich in zweiter Reihe an der Straße "Röderblick" und liegen im Geltungsbereich des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wohngebiet Wachberg-Süd 4. Bauabschnitt“. Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Das Gebiet ist noch unerschlossen.

Die Grundstücke sind entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes für eine ein- und zweigeschossige Bebauung und Nutzung als Wohnbauland (WA) vorgesehen. Die unmittelbar südlich der Parzellen gelegenen Grünflächen (sog. Uferrandstreifen) sind nicht baulich nutzbar und verbleiben im Eigentum der Gemeinde.

 

Die Baugrundstücke sind im Grundbuch lastenfrei. Baulasteneintragungen sind keine vorhanden. 

Die Baugrundstücke sind im sächsischen Altlastenkataster (SALKA) als Teil des Altstandortes (Möbelfabrik) unter der Altlastenkennziffer AKZ 92 200249 erfasst.

 

Die Gemeinde beabsichtigt, die notwendige Medienerschließung, Parzellierung der Grundstücke und Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen im Zeitraum August bis Oktober 2026 durchzuführen. Grundlage bildet der Bebauungsplan „Wohngebiet Wachberg-Süd, 4. BA“. Alle öffentlichen Versorgungs- und Erschließungsanlagen (insbesondere Schmutz- und Regenwasserkanäle sowie Verkehrsanlagen) werden durch die Gemeinde hergestellt. Eine kurze Übersicht finden Sie in der unten veröffentlichten Straßenplanung sowie dem koordinierten Leitungsplan.

 

Der Verkauf der Grundstücke erfolgt direkt durch die Gemeinde bauträger- und provisionsfrei.

Die Lage und Größe der künftigen Baugrundstücke sind aus dem beigefügten Parzellenplan ersichtlich.

Den Preis je m² sehen Sie in der Parzellenübersicht.

Aktuell sind alle Baugrundstücke im Rahmen bestehender Reservierungsvereinbarungen vergeben.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, der Gemeinde Ihr Kaufinteresse kund zu tun.

Die Gemeinde wird dieses sehr gern vormerken und sich im Falle einer Absage mit Ihnen in Verbindung setzen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gern Herr Thomas Menzel (Tel.: 035205/513-16, Mail: ).

 

Als Ansprechpartnerin in technischen Angelegenheiten und bei Fragen zur Medienerschließung wenden Sie sich bitte an Frau Findeisen (Tel.: 035205/513-27, Mail: ).

 

Um Ihnen einen detaillierten Überblick zu ermöglichen, stellen wir Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Auszug aus dem Liegenschaftskataster (amtliche  Flurkarte)

Luftbild

Parzellenplan

Parzellenübersicht

Straßenlageplan

koordinierter Leitungsplan

Bebauungsplan Wohngebiet Wachberg Süd, 4. BA - Karte

Bebauungsplan Wohngebiet Wachberg Süd, 4. BA - Legende

Bebauungsplan Wohngebiet Wachberg Süd, 4. BA - Text und Begründung

Bebauungsplan Wohngebiet Wachberg Süd, 4. BA - Anwendung § 246 e Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bauturbo)

Auskunft aus Baulastenverzeichnis

Auskunft aus Altlastenkataster