Neuauflage des Förderprogramms "Betriebliche Kinderbetreuung"
Mit Schreiben vom 5. Oktober 2020 teilte der Deutsche Städtetag mit, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 1. September 2020 eine Neuauflage des Förderprogramms „Betriebliche Kinderbetreuung“ gestartet hat. In der Zeit bis zum 31. Dezember 2023 werden insgesamt 10 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um neue Betreuungsplätze für die Kinder ihrer Beschäftigten im Alter von 0 bis 6 Jahren in Betriebskitas, in anderen Kindertageseinrichtungen (Belegplätze) oder in der Kindertagespflege (Großtagespflege) zu schaffen. Weitere Bausteine des Förderprogramms sind die Betreuung in Ausnahmefällen (z.B. für Back-up-Lösungen, wenn die reguläre Betreuung der Kinder ausfällt) und die Ferienbetreuung.
Informationen über das neue Förderproramm sind unter www.erfolgsfaktor-familie.de zu erhalten. Das letzte Förderprogramm des Bundes zur betrieblichen Kinderbetreuung ist zum 30. Juni 2017 ausgelaufen. Mit der neuen Initiative soll eine Anschubfinanzierung für den Aufbau neuer Betreuungsplätze in den Betrieben geleistet werden. Die Unternehmen sollen sich neben der Förderung durch den Bund und den Finanzierungsanteilen der Kommunen dabei auch selbst finanziell engagieren.
Trotz der enormen Leistungen der Kommunen beim Ausbau der Kindertagesbetreuung gibt es noch weiteren Bedarf. Dies hängt auch mit der steigenden Nachfrage und der Notwendigkeit ganztägiger Betreuungsangebote zusammen. Unternehmen, die sich bei der Schaffung von Betriebskitas engagieren, können damit die besonderen Bedarfe entsprechend der Arbeitszeiten der Eltern aufgreifen. Insbesondere die Betreuung in Ausnahmefällen (z.B. Erkrankung der Tagespflegeperson) und in den Ferienzeiten stellt zudem für berufstätige Eltern häufig ein großes Problem dar. Bedarfsgerechte und attraktive Angebote unterstreichen zudem die Bedeutung, die die Unternehmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zumessen.
Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeit für Unternehmen in Krisen
Förderung im Rahmen des Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen und Freistaat Sachsen-Tschechische Republik
- Konferenzen, Seminare, Begegnungen, Erfahrungsaustausche
- Darbietungen, kulturelle und sportliche Veranstaltungen, Gruppenaustausche (Austausch von Kinder-, Jugend-, Studenten- und Schülergruppen)
- Bildungsmaßnahmen inkl. Sprachmodule zur Erhöhung von Sprachkompetenzen
- Projekte der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für die Region
- Erstellen von mehrsprachigen Publikationen und Informationsmaterialien
- Entwicklung von gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystemen im Grenzraum.